Private und Gesetzliche Krankenversicherung
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Datum: 23.11.2008 14:17:54 Uhr




Private und Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich


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Wie wechseln Sie zur Privaten Krankenversicherung?

Der Wechsel in die Pkv (private Krankenversicherung)- So funktioniert es!

Fordern Sie die Vertragsunterlagen beim Versicherer an, nachdem Sie sich für ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot entschieden haben. Lassen Sie, soweit nötig, den evtl. geforderten Gesundheits-Check durchführen und senden die vollständigen und wahrheitsgemäß ausgefüllten Aufnahmeunterlagen an den Krankenversicherer zurück.

Wichtig! Die gesetzliche Kasse wird erst nach Erhalt der Police des privaten Krankenversicherers gekündig

Erst wenn Sie von der privaten Krankenversicherung die verbindliche (!) Aufnahmebestätigung bzw. die Versicherungspolice erhalten haben, kündigen Sie Ihre gesetzlichen Krankenkasse. Die sollten Sie schriftlich unter Vorlage der neuen Versicherungsbescheinigung tun. Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer alten Krankenkasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen - am 15.07. z.B. mit Wirkung zum 31.09. Wenn Ihr Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze von 47,770 Euro überstiegen hat, können Sie der gesetzlichen Kasse zum Jahresende kündigen. Natürlich muss die Einkommenserhöhung auch im kommenden Jahr weiter bestehen.

Wenn die Kündigungsbestätigung ausbleibt: nachhaken

Der Versicherungswechsel kann lediglich dann zum geplanten Zeitpunkt in Kraft treten, wenn Ihre bisherige Kasse die Kündigung bereits bestätigt hat. Die schriftliche Kündigungsbestätigung sollten Sie im Regelfall innerhalb von 14 Tagen erhalten. Ansonsten müssen Sie sofort anrufen und nachhaken. Als Angestellter informieren Sie bitte außerdem Ihren Arbeitgeber über den geplanten Versicherungswechsel. Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung – selbstverständlich nur bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Kassen.



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