Private und Gesetzliche Krankenversicherung
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Datum: 19.11.2008 01:34:34 Uhr




Private und Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich


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Die Voraussetzungen für die PKV - Wer kann, wer darf und wer muss sich privat versichern?

Krankheitskosten privat absichern können grundsätzlich:

Arbeitnehmer wenn ihr Monatseinkommen (Brutto) das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (3.975 Euro, entspricht jährlich 47.770 Euro)

Selbstständige, Freiberufler und Künstler. Dabei ist die des Einkommens unerheblich. Beamte und andere Beihilfeberechtigte (z.B. Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete)

Der Arbeitgeber zahl für Arbeitnehmern mit

Als Arbeitnehmer bekommen sie, wenn privat versichert, einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber (wie in der gesetzlichen Krankenkasse) – bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Außer der Absicherung Ihrer können Sie als ein Krankentagegeld vereinbaren. Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt, wenn die Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers im Krankheitsfall endet (nach sechs Wochen). So haben Sie die Sicherheit, dass auch bei längerer Krankheit Ihr gewohntes Einkommen zur Verfügung steht. Außerdem ist es möglich, abhängig vom gewählten Tarif, vom günstigen Basisschutz bis hin zum exklusiven Top-Schutz mit weltweiter Geltung, viele Zusatzleistungen zu vereinbaren.

Einkommensverluste im Krankheitsfall sollten ebenfalls berücksichtigt werden

Unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens können Sie sich als Selbstständiger, Freiberufler oder Künstler privat versichern. Da Ihnen im Krankheitsfall niemand Ihr Einkommen weiterzahlt, ist für Sie eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung besonders wichtig. Dabei können Sie, durch geschickte Vereinbarung von so genannten Karenzzeiten und einer wohl überlegten Leistungsstaffelung, erheblich an Beiträgen sparen.Beispielsweise vereinbart man, dass die Versicherung in den ersten Tagen einer Erkrankung noch nicht leistet sondern die Zahlung erst nach einer oder zwei Wochen mit einem kleineren Betrag einsetzt. Dieser Betrag erhöht sich stufenweise. Erst nach einigen Wochen ist dann das endgültige Niveau erreicht. So können Sie die Höhe der Zahlung Ihrer Versicherung individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Die Beiträge zu einer gestaffelten Krankentagegeld-Versicherung sind gerade durch die Staffelung deutlich günstiger als bei sofortiger Vollleistung ab Beginn einer Erkrankung. Selbstverständlich können Sie die Höhe des Kranketagegelds ebenfalls individuell vereinbaren und Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen.

Beamte: für sie ist die private Krankenversicherung in der Regel die einzig sinnvolle Möglichkeit

Wer Beamter, Richter oder Abgeordneter ist, erhält von seinem Dienstherren (Bund oder Land) eine teilweise der Krankheitskosten (auch für die direkten Angehörigen). Je nach Art der Kosten sind das zwischen 50 und 80 Prozent. Daher muss nur der Restbetrag noch abgesichert werden. Die private Krankenversicherung ist für Beihilfeberechtigte die einzig sinnvolle Möglichkeit, da bei gesetzlich versicherten Beamten der Dienstherr keinen Arbeitnehmeranteil übernimmt.



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