Private und Gesetzliche Krankenversicherung
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Datum: 19.11.2008 01:51:28 Uhr




Private und Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich


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Welchen Leistungen der privaten Krankenversicherung erhalten Sie?

Das Leistungsspektrum der Privaten Krankenversicherung übertrifft das der gesetzlichen Kassen bei weitem. Durch die Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden und Ihren Bedürfnissen anpassen. Ein wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung: die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte – da die Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel deutlich höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen erstatten.



Als Privatpatient genießen Sie, abhängig vom gewählten Tarif, viele weitere Vorteile:

Ambulante Leistungen:

  • freie Arztwahl
  • wenig Wartezeiten durch Terminvereinbarung
  • jederzeit Arztwechsel auch ohne Überweisung
  • neueste – auch alternative oder sehr teure – Behandlungsmethoden und Medikamente
  • freie Verschreibung aller Arzneimittel
  • Zuzahlungsfreiheit bei allen Medikamenten und Heilmitteln
  • freie Wahl unter den zugelassenen Heilpraktikern
  • Kostenerstattung auch für entspiegelte oder getönte Brillengläser
  • Kostenerstattung für Brillengestelle zwischen 100 und 250 Euro
  • Kostenerstattung für harte oder weiche gasdurchlässige Linsen
  • Europa- oder Weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag

Stationäre Leistungen:

  • freie Wahl des Krankenhauses
  • Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Krankenhaustagegeld
  • kein Eigenanteil an den Krankenhauskosten
  • Europa- oder Weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag

Zahnärtzliche Leistungen:

  • freie Wahl des Zahnarztes
  • Kostenerstattung für Zahnbehandlung bis zu 100% - auch Inlays werden erstattet
  • Kostenerstattung für Zahnersatz bis zu 100%. Auch Implantate und aufwendiger Zahnersatz werden bezahlt
  • Kostenerstattung für Kieferorthopädie bis zu 100%
  • Europa- oder Weltweite Geltung ohne Mehrbeitrag

Lohnfortzahlung:

  • Leistung entsprechend dem vereinbarten Satz der Krankentagegeldversicherung, bis zum vollen Nettoeinkommen

Pflegeversicherung:

  • Leistungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen

Je nach gewähltem Tarif und abhängig vom Versicherer ist das Leistungsspektrum jedoch so groß, dass eine umfangreiche Darstellung hier nicht möglich ist.




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