Riester Rente auch für Beamte
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Datum: 19.11.2008 12:31:47 Uhr




Riester Rente mit Zulagen für Beamte

Auch Beamte sind Anspruchsberechtigt, eine Altersförderung mittels Riester Rente für Beamte zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine Freistellung der Versicherungspflicht, welches beim Beamtenstatus in der Regel der Fall ist. Auch dann sind Beamte berechtigt sich die staatlichen Zulagen und steuerlichen Sonderabzugsrechte einer Riester Rente zu sichern.

Zulagen zahlt der Staat bei einer monatlichen Mindesteinzahlung in den Vertrag, abhängig vom bestehenden Familienstand des Antrags stellenden Person. Das heißt, aktuell bekommt jede anspruchsfähige Person eine jährliche staatliche Grundzulage von 114 Euro für Ledige oder 228 Euro für Verheiratete. Hinzu kommen so genannte Sonderzulagen für Kindergeld berechtige Kinder. Zurzeit beträgt die Sonderzulage jährlich 138 Euro pro Kind. Um diese Zulagen in vollem Umfang zu erhalten muss ein Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 3% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in die private Vorsorge eingezahlt worden sein.
Zusätzlich haben anspruchsberechtigte Beamte die Möglichkeit diese Ausgaben für die private Vorsorge in Form einer Sonderausgabenabzugsfähigkeit steuerlich geltend zu machen.

Gerade in diesen Zulagen und Abzugsfähigkeiten ist die Attraktivität einer solchen Riester-Rente für Beamte zu sehen. Dennoch ist sie (zurzeit noch) eine freiwillige private Vorsorge, wobei der Staat selbstverständlich bemüht ist, jeden von der Dringlichkeit der privaten Vorsorge zu überzeugen. Deshalb werden sich die Zulagen und Abzugsmöglichkeiten im kommenden Jahr nochmals erhöhen. Für 2008 werden dann 154 Euro für Alleinstehende Beamte, 308 Euro für Verheiratete Beamte sowie 185 pro Kind als staatliche jährliche Zulage gezahlt.

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