Datum: 20.08.2008 15:14:32 Uhr |
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Rechtschutzversicherung richtig wählen!
Die Rechtschutzversicherung gilt in Deutschland nicht als Pflichtversicherung. Zahlreiche Bundesbürger verzichten auf Kostengründen auf den Abschluss dieser. Über den Nutzen wird viel diskutiert, kommt es dann allerdings zu einem Rechtstreit, ist das böse Erwachen da.
Rechtsstreitigkeiten gehören in unserer jetzigen Gesellschaft leider schon fast zum täglichen Leben. Wo früher einmal mehr geredet wurde, wird meisten gleich der Gang zum Anwalt getätigt. Wer sich für solche Fälle mit einer Rechtschutzversicherung absichert, muss keine hohen Kosten fürchten.
Eine günstige Rechtschutzversicherung ist wohl das A & O, wenn es darum geht, einen vollumfänglichen Schutz zu haben aber dennoch das Geld zusammen zu halten.
Fragen & Anworten zur Rechtschutzversicherung am Beispiel der Deurag Rechtschutzversicherung.
Unsere Empfehlung & mehrfacher Testsieger
Fragen & Anworten zur Rechtschutzversicherung
Wir haben uns bemüht, in dieser Rubrik die wichtigsten Fragen zur Rechtsschutzversicherung allgemein verständlich zu erläutern. Die Angaben in Klammern beziehen sich auf unsere Allgemeinen Rechtsschutz-Bedingungen (ARB).
01. Was versteht man unter "Deckungssumme"?
Eine Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, ist die Leistungsobergrenze. Bis zu dieser Höhe tragen wir die Kosten Ihrer Interessenwahrnehmung (§ 5 Absatz 4).
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden immer zusammengerechnet.
Das gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Beispiel: Sie müssen nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche geltend machen und sich zusätzlich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat wegen dieses Unfalles verteidigen. - Das sind zwei Arten der Interessenwahrnehmung (Schadenersatz- und Straf- bzw. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz), die aber aus einem Lebenssachverhalt stammen.
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02. Welche Deckungssumme bestehen z.B. bei der DEURAG Rechtsschutzversicherung?
Im Geltungsbereich Europa (§ 6 Absatz 1) gibt es für die Leistungspflicht der DEURAG keine Begrenzung, wir leisten daher in unbegrenzter Höhe. Auch ein Darlehen für eine Strafkaution wird in diesem örtlichen Geltungsbereich in unbegrenzter Höhe zur Verfügung gestellt. Ausnahmen hiervon bilden der Spezial-Straf-Rechtsschutz und alle Formen des Berufs-Vertrags-Rechtsschutzes - hier gilt eine Deckungssumme von 300.000 €, im Spezial-Straf-Rechtsschutz ist die Höhe des Strafkautionsdarlehens auf 100.000 € begrenzt.
Im weltweiten Geltungsbereich (§ 6 Absatz 2) beträgt die Deckungssumme 100.000 €. Zusätzlich zahlen wir ein Kautionsdarlehen bis zur Höhe von 100.000 €. Diese Beträge bilden in jedem Rechtsschutzfall die Gesamthöchstleistung.
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen aufgrund desselben Rechtsschutzfalles werden auch hier zusammengerechnet. Das gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
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3. Wie ist das mit dem örtlichen Geltungsbereich?
Für die Frage nach dem örtlichen Geltungsbereich ist entscheidend, wo Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen müssen. Dies wiederum ist davon abhängig, wo das Gericht oder die Behörde, die über Ihr Anliegen entscheidet, ansässig ist.
Wo sich der Rechtsschutzfall selbst ereignet hat, ist dagegen nicht unbedingt entscheidend.
Beispiel: Sie buchen in Deutschland eine Pauschalreise nach Florida mit Mietwagen. Der Urlaub wird ein kompletter Reinfall. Das Hotel entspricht bei weitem nicht den Anpreisungen im Katalog. Zu allem Überfluss sind Sie mit dem Mietwagen in einen Unfall verwickelt und verletzt worden.
Ihre Ansprüche auf Minderung des Reisepreises wären in Deutschland geltend zu machen, weil hier der Sitz des Reisebüros ist, Ihre Schadenersatzansprüche wegen des Unfalles dagegen in den Vereinigten Staaten von Amerika.
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4. Welche Wartezeiten gibt es und für welche Leistungen gelten sie?
Nur noch bei sehr wenigen Leistungsarten besteht eine Wartezeit von drei Monaten, gerechnet ab Versicherungsbeginn. Für den Versicherungsschutz ist Voraussetzung, daß der Rechtsschutzfall nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist (§ 4 Absatz 1).
Bei welchen Leistungsarten gibt es eine Wartezeit?
Eine Wartezeit besteht bei:
Arbeits-Rechtsschutz
Berufs-Vertrags-Rechtsschutz in allen Formen
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, wenn es nicht um Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geht
Die DEURAG Rechtsschutzversicherung verzichtet aber auf die Wartezeit, wenn Sie oder eine mitversicherte Person das gleiche Risiko seit mindestens drei Monaten anderweitig versichert hatten und im unmittelbaren Anschluss an diese Versicherung zur DEURAG wechseln.
Keine Wartezeit besteht bei folgenden Leistungsarten:
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Daten-Rechtsschutz für Selbstständige, Firmen und Vereine
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, wenn es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geht - wie z.B. bei Haftpflichtschäden am Grundeigentum.
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5. Welche zeitlichen Voraussetzungen gibt es zu beachten?
Die zeitlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Rechtsschutz sind in § 4 festgelegt.
Danach muss der Rechtsschutzfall während der Vertragslaufzeit eingetreten sein.
Soweit eine Wartezeit von drei Monaten besteht, muss diese Wartezeit abgelaufen sein.
In § 4 ist auch geregelt, was als Eintritt des Rechtsschutzfalles gilt. Je nach Leistungsart wird auf bestimmte Ereignisse oder Rechtsverstöße abgestellt. Eine derartige Regelung kann nur objektive Tatsachen berücksichtigen, sodass es nicht etwa darauf ankommen kann, wann Sie einen Rechtsanwalt beauftragen oder eine Klage einreichen. Entscheidend ist vielmehr der zugrunde liegende Lebenssachverhalt.
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6. Was bedeutet Selbstbeteiligung?
Bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall tragen Sie die Kosten bis zur vereinbarten Höhe, die DEURAG Rechtsschutzversicherung trägt die darüber hinausgehenden Kosten.
Die Selbstbeteiligung fällt nur einmal je Rechtsschutzfall an, auch wenn Sie wegen des gleichen Sachverhalts unterschiedliche rechtliche Interessen wahrnehmen müssen oder wenn mehrere mitversicherte Personen Ansprüche geltend machen müssen.
Beispiel: Sie und Ihr Beifahrer sind bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Obwohl Sie sich korrekt verhalten hatten, behauptet der Unfallgegner, Sie seien viel zu schnell gefahren. Seine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden deswegen nicht und Sie erhalten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die Selbstbeteiligung ist nur einmal zu zahlen, obwohl
Sie unterschiedliche Interessen wahrnehmen müssen (Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche und Verteidigung gegen den Strafvorwurf)
auch Ihr Beifahrer Ansprüche wegen Schmerzensgeld geltend macht.
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7. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Die DEURAG bietet eine Selbstbeteiligung von 150 € oder 250 € an. Selbstverständlich haben Sie ein Wahlrecht und erhalten auch einen Rechtsschutzvertrag ohne Selbstbeteiligung (Ausnahmen: Rechtsschutz für Singles und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz in allen Formen).
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8. Sind volljährige Kinder mitversichert?
Bei der DEURAG Rechtsschutzversicherung sind auch die unverheirateten bzw. nicht in eingetragener Lebensgemeinschaft lebenden volljährigen Kinder bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Auf eine zusätzliche Altersbegrenzung (z.B. Vollendung des 25. Lebensjahres) hat die DEURAG Rechtsschutzversicherung verzichtet.
Die Mitversicherung gilt auch im Verkehrsbereich - für den Fall, dass die volljährigen Kinder eigene Fahrzeuge haben - und zwar bei folgenden Rechtsschutzformen:
Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie, § 21 Absatz 11,
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, § 26,
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, § 27,
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, § 28.
Die minderjährigen Kinder sind dann ohnehin immer mitversichert.
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9. Was passiert bei unterschiedlicher Ansicht über die Erfolgsaussichten?
Wir sind dann zur Leistung verpflichtet, wenn die von Ihnen beabsichtigte Interessenwahrnehmung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwilliig ist.
Bestehen hierüber unterschiedliche Auffassungen, hat die DEURAG das kundenfreundliche Stichentscheidsverfahren vorgesehen.
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