Begriff: Kapitalgesellschaft bei Finanz-Check.com

Versicherungslexikon Buchstabe: K


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Begriff: Kapitalgesellschaft


Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person. Die bekanntesten Kapitalgesellschaften in Deutschland sind wohl die GmbH und die AG. Sie sind rechtlich selbstständig und können alle nur erdenklichen Rechtsgeschäfte im eigenen Namen abschließen. Außerdem können sie Klage erheben bzw. auch selbst verklagt werden. Die Kapitalgesellschaft als juristische Person, darf dabei nicht mit der Personengesellschaft als natürliche Person verwechselt werden. Denn die Personengesellschaft können keine Geschäfte im eigenen Namen, sondern nur im Namen der ihr vorstehenden natürlichen Person abschließen. Dafür ist die Gründung und die Betreibung einer Kapitalgesellschaft mit höheren Kosten und einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, welches sich alleine bei der Buchhaltung schon stark bemerkbar macht.

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