Begriff: Heilmittel bei Finanz-Check.com

Versicherungslexikon Buchstabe: H


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Begriff: Heilmittel


Heilmittel sind Anwendungen der physikalischen Medizin, wie z.b Bäder, BestrahlungMassagen und ähnliches. In der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt die Selbstbeteiligung10% der Gesamtkosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Es dürfen einmalig bis zu sechs Behandlungen für physikalische Therapien und zehn für Ergotherapien sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapien verordnet werden, sofern die Erkrankung kurzfristig verläuft. Ausnahmen sind möglich, sofern diesevom Arzt begründet und von der Krankenkasse genehmigt sind.In der privaten Krankenversicherung müssen die Heilmittel vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden.Heilapparate sind nicht erstattungsfähig und ansonsten gelten grundsätzlich tarifliche Leistungsansprüche.

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