Begriff: Gruppenversicherung bei Finanz-Check.com

Versicherungslexikon Buchstabe: G


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Begriff: Gruppenversicherung


In einer Gruppenversicherung werden mehrere Personen gleichzeitig versichert. Die Gruppenleitung, meist der Arbeitgeber, ein Verband oder eine rechtsfähige Vereinigung von Arbeitgebern, muss die Versicherungsbeiträge dabei von den einzelnen Personen einziehen und in einer Summe an den jeweiligen Versicherer weiterleiten. Oftmals ist der Bestand an Personen, also ihre Anzahl versichert. Dann wird nur die Anzahl der Personen bei der Berechnung der Prämien zugrunde gelegt. Andernfalls können alle Personen namentlich genannt versichert werden oder auch nur angemeldete Personen aus einem bezeichneten Kreis. Es gilt, einige Voraussetzungen für den Abschluss einer Gruppenversicherung zu erfüllen. Diese werden durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, kurz BAV, geregelt.

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