Versicherungslexikon Buchstabe: E
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Begriff: Einkommen
Das Monatsnettoeinkommen ist für die Berechnung des Tagessatzes für die Berechnung des Krankentagegeldes zugrundezulegen. Die Höhe des Monatsnettoeinkommens ergibt sichaus dem Durchschnittswert der letzten 12 Monate vor der Antragsstellung (§4 Abs. 2 MB/KT).
