Versicherungslexikon Buchstabe: D
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Begriff: Die Regelaltersrente
Der Anspruch auf die Regelaltersrente setzt voraus, dass der dass der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 5 Jahren beendet ist.
Der Anspruch auf die Regelaltersrente setzt voraus, dass der dass der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 5 Jahren beendet ist.