Versicherungslexikon Buchstabe: B
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Begriff: Beihilfe
Die Beihilfe gilt als eigenständiges Krankenfürsorgesystem, welchesdie Eigenvorsorge des Beamten ergänzt. Der Dienstherr beteiligt sich im Rahmen der Fürsorgepflicht an den Krankheitskosten seiner Beamten.Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt und ist familien- und personenbezogen. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Von der Beihhilfe nicht gedeckte Teile der Krankheitskosten sind Privatzu versichern.Besondere Bestimmungen gelten für Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte.Auch Post- und Bahnbeamte verfügen über eigene Versicherungseinrichtungen.Beamtenanwärter können durch Sonderbedingungen ermäßigte Beiträge in Anspruch nehmen.
