Begriff: Ausländische Bruttoerträge bei Finanz-Check.com

Versicherungslexikon Buchstabe: A


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Begriff: Ausländische Bruttoerträge


Ausländische Bruttoerträge sind Erträge, die Investmentfonds aus ausländischen Anlagen erwirtschaften. Diese unterliegen, wenn sie nicht von ausländischen Steuern freigestellt sind, ebenfalls der Besteuerung in Deutschland. Wurde auf diese Beträge bereits im Ausland eine Quellensteuer einbehalten, so kann diese bei deutschen Investmentfonds auf Antrag (Finanzamt: Anlage AUS) auf die Einkommensteuer angerechnet werden bzw. bei Ermittlung der Gesamteinkünfte abgezogen werden.

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