Versicherungslexikon Buchstabe: A
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Begriff: Ausländer in Deutschland
Ausländische Staatsbürger mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland sindgrundsätzlich versicherbar. Nicht versicherbar sind ausländische Staatsbürgerohne Arbeitserlaubnis oder mit begrenzter Aufenthaltsgenehmigung. In der Reise-Krankenversicherung wird für Ausländer außerdem kein Versicherungsschutzfür eine Rückreise in das Heimatland angeboten.
