Versicherungslexikon Buchstabe: A
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Begriff: Ambulante Behandlung
Bei der ambulanten Behandlung wird zwischen zwei Leistungssektoren, für die jeweils eigene Tarife gelten, unterschieden. Die Zwei Leistungssektoren sind ärztliche Behandlungenund zahnärztliche Behandlungen.Eine ambulante Behandlung ist eine von einem Arzt in seiner Praxis oder im Krankenhaus bzw.in der Wohnung des Patienten ausgeübte Behandlung. Diese Behandlung besteht aus Beratungen,Untersuchungen und Sonderleistungen (Laboruntersuchungen usw.). Je Nach Tarif kann sie aber auch Arznei-, Heil und Hilfsmittel, psychotherapeutische Behandlungen, gezielte Vorsorgeuntersuchungen,Kurbehandlungen, Entbindungen oder Fehlgeburten umfassen.
