Versicherungslexikon Buchstabe: A
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Begriff: Abschlusskosten
Abschlusskosten nennt man auch Erwerbskosten Sie sind Bestandteil der Betriebskosten einer Versicherungsgesellschaft. Sie entstehen bei Abschluss eines Versicherungsvertrages in der Regel einmalig (Abschlussprovisionen, Kosten für die Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten für die Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins, allgemeine Verwaltungskosten).
