Begriff: Abschlusskosten bei Finanz-Check.com

Versicherungslexikon Buchstabe: A


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Begriff: Abschlusskosten


Abschlusskosten nennt man auch Erwerbskosten Sie sind Bestandteil der Betriebskosten einer Versicherungsgesellschaft. Sie entstehen bei Abschluss eines Versicherungsvertrages in der Regel einmalig (Abschlussprovisionen, Kosten für die Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten für die Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins, allgemeine Verwaltungskosten).

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