Produkthaftungsgesetz § 18

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§ 18




  1. Dieses Gesetz gilt nach Maß gabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten nach Maß gabe des § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

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