Produkthaftungsgesetz § 18
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§ 18
- Dieses Gesetz gilt nach Maß gabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten nach Maß gabe des § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
