Unzählige Fragen zur Riester Rente – Zulagen allgemein gehen uns täglich durch den Kopf. Für wen gibt es Zulagen? Kann man die Voraussetzungen erfüllen, auch wenn man eigentlich keine Berechtigung auf Zulagen hat? Wie lange werden die Zulagen gezahlt und in welcher Höhe? Dies sind nur einige wenige Fragen zur Riester Rente – Zulagen allgemein, sicher existieren aber noch unzählige andere Fragen.
Grundsätzlich erhalten alle Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind Zulagen. Weiterhin gibt es für jedes Kind eine Zulage. Die Zulagen werden aber nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn der entsprechende Mindesteigenbeitrag geleistet wurde. Wird dieser Eigenbeitrag nicht vollständig erbracht, erhält man auch nur eine anteilige Zulage.
Wechselt man von der Berufstätigkeit als abhängiger Beschäftigter unterjährig in die Selbstständigkeit, erhält man im laufenden Jahr noch die volle Zulage, wenn man den Mindesteigenbeitrag erbracht hat. Ab dem nächsten Jahr ist man nicht mehr berechtigt, derartige Zulagen zu erhalten.
Für Kinder wird solange eine Zulage gezahlt, wie diese Kindergeld erhalten, auch für das Jahr, in dem das Kindergeld ausläuft. Erst im Folgejahr entfällt die Kinderzulage.
Als geringfügig Beschäftigter (weniger als 400 Euro monatlich) hat man keinen Anspruch auf Zulagen. Man kann diesen jedoch erlangen, wenn man freiwillig einen Aufstockungsbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt.
Wer noch weitere Fragen zur Riester Rente – Zulagen allgemein hat, der sollte sich hier schlau machen. Denn sicher sind noch viele Fragen offen, die aber nicht alle an dieser Stelle beantwortet werden können.
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