Fragen zur Riester Rente - Sonderausgabenabzug
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Datum: 19.11.2008 13:36:15 Uhr




Finanz-Check.com - Fragen zur Riester Rente - Sonderausgabenabzug

Fragen zur Riester Rente - Sonderausgabenabzug

Es bestehen unzählige Fragen zur Riester Rente – Sonderausgabenabzug. Trotzdem die Politiker einst von einer besonders einfachen Steuererklärung sprachen, man denke nur an die Bierdeckel-Variante, hat sich dies bis heute nicht durchsetzen können. Auch im Rahmen der Riester Rente können steuerliche Vorteile entstehen, doch leider ist es noch längst nicht klar, wie diese entstehen.

Zuerst einmal profitieren von Steuervorteilen meist die Besserverdienenden Sparer. Diese können die aufgebrachten Beiträge sowie die Zulagen als Sonderausgabenabzug geltend machen. Allerdings darf dieser Betrag die Summe von derzeit 2.100 Euro jährlich nicht überschreiten.

Andernfalls erhält man keine Steuervergünstigungen mehr, weshalb es sich häufig nicht lohnt, höhere Beiträge als den Mindesteigenbeitrag zu zahlen. Das Finanzamt ist dann verpflichtet, eigenständig zu prüfen, welche Regelung sinnvoller für den Steuerzahler ist – die Zulagen oder die steuerliche Vergünstigung. In diesem Falle findet eine so genannte Günstiger Prüfung statt.

Wer noch weitere Fragen zur Riester Rente – Sonderausgabenabzug hat, kann sich schnell und bequem in unten stehendes Formular eintragen und sich auch weitergehend zu diesem Thema informieren.

Denn ausreichend Fragen zu dieser doch oft schwer verständlichen Art der Besteuerung und generelle Fragen zur Riester Rente – Sonderausgabenabzug gibt es bestimmt, doch können sie nicht alle hier erläutert werden, da dies einfach den Rahmen sprengen würde.

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Fragenauswahl:

  1. Lohnt sich die AVmG-Altersvorsorge auch für "Besserverdiener"?

  2. Besteht der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einem Riester-Vertrag
    unabhängig von den steuerlichen Höchstbeträgen für die Basis-Rente und für sonstige Vorsorgeaufwendungen?

  3. Besteht die Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug zusätzlich zur Förderung durch die Zulagen?

  4. Wird der zusätzliche Steuervorteil dem Vertrag gutgeschrieben?

  5. Kann man auf die Beantragung der Zulage verzichten, um dann in den Genuss eines höheren Steuervorteils zu kommen?

  6. Die Beiträge zu den geförderten Altersvorsorgeverträgen kann man zwar als
    Sonderausgabe steuerlich geltend machen, aber dafür werden die
    Rentenleistungen voll besteuert. Ist der Steuervorteil dadurch nicht wieder
    hinfällig?

  7. Was passiert, wenn in einen Kalenderjahr mehr Beiträge geleistet werden, als steuerlich geltend gemacht werden können?

  8. Es kann passieren, dass man mehr als den Mindesteigenbeitrag leistet (aber
    noch im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bleibt), aber letztendlich daraus keine zusätzliche Steuerersparnis hat. Gilt dann für die Rente, welche aus den Beiträgen stammt, die über dem Mindesteigenbeitrag liegen, auch die Ertragsanteilbesteuerung?

  9. Welche Rolle spielt die steuerliche Veranlagung von Ehepaaren?

  10. Wie wird der Mindestbeitrag des begünstigten Ehegatten berechnet, wennder andere Ehegatte nicht zum begünstigten Personenkreis gehört?

  11. Besteht die Möglichkeit, den Sonderausgabenabzug für mehr als zwei Altersvorsorgeverträge geltend zu machen?

  12. Müssen bei Ehegatten, die beide zum begünstigten Personenkreis gehören,
    beide Altersvorsorgeverträge bis zum jeweiligen Höchstbetrag (im Jahr
    2008: 2.100 Euro) bespart werden, um den möglichen Steuervorteil voll aus-
    zuschöpfen, oder werden die Altersvorsorgebeträge und Zulagen beider
    Ehegatten zusammengerechnet und dann ein Sonderausgabenabzug voninsgesamt höchstens 4.200 Euro vorgenommen?


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