Riester Rente & Rechtsschutzversicherung: kostenfreier Vergleich
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Datum: 19.11.2008 12:46:40 Uhr




Finanz-Check.com - Fragen zur Riester Rente - Hartz IV-Sicherheit

Fragen zur Riester Rente - Hartz IV - Sicherheit

Fragen zur Riester Rente – Hartz IV-Sicherheit gibt es ohne Ende. Dabei sind die Antworten doch eigentlich allgemein bekannt. Das in der Riester Rente angesparte Kapital gehört lt. Sozialgesetzbuch (SGB) zum nicht verwertbaren Vermögen, es ist also vor allen Zugriffen geschützt.

Dabei darf weder die Bundesagentur für Arbeit noch eine andere staatliche Einrichtung die Riester Rente als verwertbares Vermögen ansehen. Dies ist aber nur deshalb möglich, weil die Riester Rente im Alter nicht als eine große Summe ausgezahlt werden kann, sondern die Auszahlung nur in monatlichen Rentenzahlungen erfolgen kann. Trotzdem also die Riester Rente bei Hartz IV nicht angetastet werden darf, muss sie dennoch im Antrag mit angegeben werden.

Selbst Gläubiger, bei denen der Sparer immense Schulden hat, und die diesen pfänden lassen wollen, haben keine Chance an die Ersparnisse aus der Riester Rente heran zu kommen. Dieses Vermögen gilt vor allen Zugriffen als geschützt. Gepfändet werden kann nur die Auszahlung im Alter. Aber auch diese nur, wenn sie oberhalb des Selbstbehalts liegt.

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  3. Was passiert mit ungeförderten Teilen eines Altersvorsorgevertrag bei derAnrechnung des Vermögens?

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