Fragen zur Riester Rente - Förderberechtigung
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Frage:
Zählen auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland in die Sozialversicherung einzahlen, zum begünstigten Personenkreis?
Antwort:
Ja. Voraussetzung für eine steuerliche Förderung ist die unbeschränkte Einkom- mensteuerpflicht in Deutschland und die Zugehörigkeit zum begünstigten Perso- nenkreis. Die Nationalität ist nicht entscheidend.
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