Fragen zur Riester Rente - Förderberechtigung
Zurück zur Fragenübersicht
Frage:
Können auch Studenten von der staatlichen Förderung profitieren?
Antwort:
Nur dann, wenn sie durch einen Nebenjob sozialversicherungspflichtige Einkünfte erzielen, d. h. ein Entgelt erhalten, welches höher ist als 400 Euro. Nicht versicherungspflichtig sind z. B. diejenigen Studenten, die während ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.
Für eine persönliche unverbindliche und kostenfreie Information füllen Sie einfach das Formular aus:
