Frage:
Angenommen, ich muss oder will länger arbeiten als ursprünglich geplant. Kann ich
die Auszahlungsphase der Basisrente nach hinten verschieben?
Antwort:
Derartige Vereinbarungen sind möglich,
das Gesetz schreibt lediglich den frühestens
Auszahlungszeitpunkt mit Alter 60
vor. Gegebenenfalls erhöht sich dabei der steuerpflichtige Prozentsatz der Rente.
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*Bruttojahreseinkommen
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