Ja. Allerdings erlischt damit nur die
Pflicht zur Beitragszahlung. Bis zum
vertraglich vereinbarten Rentenbeginn
verzinst sich das bis zur Kündigung angesparte
Vorsorgevermögen weiter und
wird als (reduzierte) Rente ausgezahlt.
Ein Anspruch auf den Rückkaufwert besteht nicht.
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