Private und Gesetzliche Krankenversicherung
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Datum: 19.11.2008 12:57:40 Uhr




Private und Gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich


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Fragen und Antworten zur Privaten Krankenversicherung

Wer kann Krankheitskosten privat absichern?

  • Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (3.975 Euro, entspricht jährlich 47.770 Euro).

  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens

  • Beihilfeberechtigte wie Beamte, Richter, Landtags- und Bundestagsabgeordnete

Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?

Die Leistungen der Privaten sind sehr viel umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenkassen. Sie selbst bestimmen durch den idealen Tarif das für Sie passende Leistungspaket. Ein wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung: bevorzugte Behandlung in der Arztpraxis durch für den Arzt interessantere Abrechnungssätze.

Je nach Tarif genießen Sie zudem eine bessere Krankenhausbehandlung. Zudem: höhere Erstattungen bei Brillen und Zahnersatz, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten, Absicherung der Arztkosten im Ausland und vieles mehr. Meist ist die private Krankenversicherung darüber hinaus noch kostengünstiger als die gesetzliche Krankenkasse.

Lohnt sich für mich der Wechsel?

Schon für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Einkommen kann die Private günstiger sein als die Gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, wenn beide berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin selber für ihre private Absicherung sorgen.

Was leistet die private Krankenversicherung?

Die privaten Versicherungen leisten und erstatten erheblich umfangreicher als das die gesetzlichen Krankenkassen tun. Es reicht vom günstigen Einsteigertarif mit Basisleistungen nach gesetzlichem Mindeststandard bis hin zum exklusiven Luxus-Schutz mit Chefarztbehandlung und Einzelzimmer in der Klinik (trotzdem können Sie auf diese Optionen jederzeit verzichten). Durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden.

Welche Leistungen muss mein Versicherungstarif umfassen?

Die Frage was Sie von Ihrem Versicherungsschutz erwarten steht über allem. Zusätzlich müssen Sie wissen, was Ihr Schutz kosten darf. Klären Sie beispielsweise, welche Leistungen Sie bei einem Klinikaufenthalt erwarten oder benötigen, welcher Anteil am Zahnersatz erstattet werden soll, ob Sie ein Krankentagegeld brauchen, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren wollen oder ob Sie eine Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung erwarten.

Wie berechnet sich der Beitrag?

Die Höhe Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif, dem Leistungspaket, Alter, Geschlecht undmöglichen Vorerkrankungen sowie der gewünschten Selbstbeteiligung.

Wie werden Kosten erstattet?

Arztrechnungen reichen Sie bitte direkt an Ihren Versicherer weiter. Der erstattet auf Ihr Konto, anschließend zahlen Sie die Rechnung beim Arzt. Medikamente werden gleich in der Apotheke bezahlt. Die Quittung reichen Sie dann bei der Versicherung ein, der Betrag wird dann erstattet. Für das Krankenhaus gibt es eine Klinik-Card. Aufgrund dieser rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihrem Versicherer ab.

Wie kann ich als Einsteiger sparen?

Für junge Selbstständige bieten die meisten privaten Krankenversicherer Elementar- oder Einsteigertarife an. Diese Leistungen sind dann vergleichbar mit denen der gesetzlichen Krankenkassen, die Tarife sind außerordentlich günstig. Zusätzlich können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Als Versicherter zahlen Sie dann einen bestimmten Anteil der jährlichen Kosten an Ihren Gesundheitsausgaben aus eigener Tasche. Dafür sinken die Beiträge um bis zu 30 Prozent. Und: wer seinen Versicherer ein Jahr lang keinen Cent kostet, erhält oft einen bis drei Monatsbeiträge zurück erstattet.

Welche Fristen muss ich beim Wechsel beachten?

Als freiwillig Versicherter können Sie Ihrer gesetzlichen Kasse mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Also am 15.07. z.B. mit Wirkung zum 31.09. Wenn Ihr Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze von 47,770 Euro überstiegen hat, können Sie der gesetzlichen Kasse zum Jahresende kündigen. Voraussetzung ist, dass die Einkommenserhöhung auch im kommenden Jahr weiter besteht.

Wie kann ich im Alter Beiträge sparen?

10 Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten bis 60 Jahre werden der Altersbeitragssicherung zugeführt. So ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben. Wenn Sie im Ruhestand Ihre Kosten reduzieren wollen, dann können Sie ab 65 in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet oder Sie verzichten auf einzelne und halten auf diese Weise Ihren Beitrag günstig.

Kann ich auch als gesetzlich Versicherter von den Leistungen der Privaten profitieren?

Ja! Sie können Ihre Leistungsansprüche durch eine Zusatzversicherung auf privates Niveau liften wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen oder müssen. Z.B. lassen sich Eigenbeteiligungen, die Sie als gesetzlich Versicherter für Medikamenten- und Behandlungskosten übernehmen müssen, vollständig aufheben. Außerdem können Sie das Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus absichern, Zahnarzt- und Zahnersatzleistungen aufstocken oder auch die von der Gesetzlichen nicht bezahlte Heilpraktikerbehandlung einschließen.

Kann ich zurück in die gesetzliche Kasse?

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn Ihr Einkommen wieder dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Konkret müssen Sie als Rückkehrer nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 3.975,00 Euro monatlich betragen hat. Anders bei Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt grundsätzlich wieder gesetzlich versichert.




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