Private Krankenversicherung im Vergleich
Beitragsvergleich der privaten Krankenversicherung
Durch die Gesundheitsreform und dem Bürgerentlastungsgesetz gibt es neue günstige Tarife für Ihre Krankenversicherung.
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SGB V §12 Wirtschaftlichkeitsgebot
Lesen Sie hier zuerst, was der Gesetzgeber Ihnen bietet:
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.
(3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltendem Recht erbracht und hat ein Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__12.html
So wird es bei der privaten Krankenversicherung formuliert
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
(2) Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__1.html
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Der Krankenversicherung-Vergleich
In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung hat dabei seit jeher einen besseren Ruf, da sie zahlreiche Leistungen beinhaltet, die in der gesetzlichen Kasse nicht mit enthalten sind. Dennoch dürfen sich nicht alle Bürger gleichermaßen in der privaten Krankenversicherung absichern. Hier gilt vielmehr, dass die private Krankenversicherung nur ganz bestimmten Personengruppen offen steht. Dazu gehören Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen bereits das dritte Jahr in Folge die Beitragsbemessungsgrenzen überschreitet. Weiterhin können sich Selbstständige, Freiberufler und Künstler in der privaten Krankenversicherung versichern, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Ebenfalls eignet sich die private Krankenversicherung für Beamte sehr gut.
Wer sich als Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung versichert, sollte bedenken, dass der Arbeitgeber weiterhin verpflichtet ist, sich an den Kosten zu beteiligen. Nur Selbstständige und Freiberufler werden die kompletten Kosten alleine tragen. Auch sollten die möglichen Tarife genauer beleuchtet werden, da sie unterschiedliche Leistungen enthalten. So kann man sich in der privaten Krankenversicherung für die Chefarztbehandlung entscheiden, für das Einzelzimmer im Krankenhaus und hat auch bei der Höhe der Kostenerstattung für den Zahnersatz verschiedene Wahlmöglichkeiten.
Ihr privater Krankenversicherung-Vergleichsrechner
Grundsätzlich lohnt sich auch ein Vergleich der privaten Krankenversicherung, der mit dem Vergleichsrechner einfach möglich ist. Denn die verschiedenen Versicherer und Tarife bedingen auch unterschiedliche Beiträge. Wer gesund ist und jung, sollte sich auf jeden Fall mit dem Thema private Krankenversicherung auseinander setzen, da hier hohe Einsparpotenziale möglich sind. Auch sollte bereits beim Abschluss der privaten Krankenversicherung auf die Beitragsstabilität der vergangenen Jahre geachtet werden. Während einige Versicherer hier sehr stabile Beiträge bieten konnten, sind andere so aufgestellt, dass jährlich teils massive Erhöhungen anstehen.







